Interaktives Lernwerkzeug zur Vorlesung. Begleitend zur Excel-Musterlösung mit derselben Fallstudie HYBRID-AG. Zahlenbeispiele, Mechanik, Aktionärsstrategien und Klausurmodus — alles live durchspielbar.
Wenn ein Unternehmen Eigenkapital von außen aufnimmt, sprechen wir je nach Rechtsform von Einlagen- oder Beteiligungsfinanzierung. Der Unterschied liegt nicht in der Wirkung, sondern in der Form des Anteils und in der Möglichkeit, neue Eigenkapitalgeber an den Kapitalmarkt zu bringen.
Bestehende oder neue Gesellschafter leisten zusätzliche Einlagen. Die Anteile sind nicht emissionsfähig — sie werden privat zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft vereinbart.
Typische Rechtsformen: OHG, KG, GmbH. Anteile werden im Einzelvertrag oder im Gesellschafterbeschluss übertragen.
Die AG kann Eigenkapital über die Ausgabe neuer Aktien aufnehmen — entweder börslich oder im Wege einer Privatplatzierung. Anteile sind standardisiert, handelbar und an einem öffentlichen Markt bewertbar.
Geregelt in §§ 182 ff. AktG. Diese Übung fokussiert auf die ordentliche Kapitalerhöhung der AG.
Das Aktiengesetz kennt vier Erhöhungstypen. Drei davon verändern das tatsächlich eingelegte Eigenkapital, einer ist eine reine Umbuchung aus den Rücklagen.
Die Hauptversammlung beschließt mit ¾-Mehrheit eine konkrete Erhöhung des Grundkapitals. Es werden neue Aktien ausgegeben, Altaktionären steht ein gesetzliches Bezugsrecht zu (§ 186 AktG), das vor der Verwässerung schützt.
Die jungen Aktien werden zu einem Ausgabekurs Pj emittiert, der zwischen Nennwert und Börsenkurs Pa liegen muss.
Tatsächlicher Mittelzufluss an die Gesellschaft (Cash auf der Aktiv-Seite). Gezeichnetes Kapital steigt um Anzahl junger Aktien × Nennwert; die Differenz zum Ausgabekurs (Agio) wird in die Kapitalrücklage eingestellt (§ 272 II Nr. 1 HGB).
Erhöhung nur, soweit von einem Bezugs- oder Umtauschrecht Gebrauch gemacht wird. Klassische Anwendung: Ausgabe von Wandelanleihen, Mitarbeiteroptionen oder Aktien für Unternehmenszusammenschlüsse.
Bedingung: Höchstens 50 % des Grundkapitals; bei Mitarbeiterprogrammen 10 % (§ 192 III AktG).
Erhöhung ist bedingt auf das Verhalten der Berechtigten — Mittelzufluss erfolgt nur bei Ausübung. Bezugsrecht der Altaktionäre ist gesetzlich ausgeschlossen.
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand, innerhalb von höchstens fünf Jahren das Grundkapital um bis zu 50 % zu erhöhen. Der Vorstand kann flexibel auf Marktopportunitäten reagieren, ohne erneut die HV einberufen zu müssen.
Sehr verbreitet bei börsennotierten AGs. Die Ermächtigung ist Standardbestandteil der Tagesordnung jeder ordentlichen HV.
Bei Ausnutzung wirkt sie wie eine ordentliche KE (Mittelzufluss, Agio in die Kapitalrücklage). Vorteil ist die Geschwindigkeit der Umsetzung, da der HV-Beschluss bereits vorliegt.
Reine Umbuchung: Kapital- oder Gewinnrücklagen werden in gezeichnetes Kapital umgewandelt. Die Aktionäre erhalten Gratisaktien entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung (§ 212 AktG).
Es fließt kein neues Geld zu — die Aktiv-Seite der Bilanz bleibt unverändert. Trotzdem sinkt der rechnerische Kurs, weil sich derselbe Marktwert auf mehr Aktien verteilt.
Beteiligungsquote bleibt erhalten, Vermögen bleibt unverändert. Lediglich der rechnerische Kurs sinkt: Pn = Pa · a / (a + n) (Berichtigungskurs). Häufiger Effekt: optisch günstigerer Kurs, höhere Stückzahl im Streubesitz.
Variieren Sie die fünf Eingaben oben. Die KPIs darunter aktualisieren sich live — inklusive Bezugsrecht, Mischkurs, Verwässerungseffekt und Marktwert-Bilanz. Die Standardwerte entsprechen der Fallstudie HYBRID-AG aus der Excel-Musterlösung.
Das Bezugsrecht kompensiert den Kursrückgang exakt: Pro Altaktie sinkt der Marktwert um BR, im Gegenzug erhält der Altaktionär ein Bezugsrecht im rechnerischen Wert von BR. Das Vermögen bleibt — bei rationaler Wahrnehmung — unverändert.
Marktwert nach KE = (Altaktien + junge Aktien) × Pn. Dieser Wert entspricht exakt dem Marktwert vor KE zuzüglich des Emissionserlöses — ein zentraler Konsistenzcheck.
Ein Aktionär kann auf die Kapitalerhöhung unterschiedlich reagieren. Drei Strategien sind vermögensneutral, eine erlaubt — bei freier Wahl der Stückzahl — bewusste Abweichungen. Die Berechnung nutzt dieselbe Excel-Logik (Sheet 5).
Ändern Sie den Bestand — alle vier Strategie-Karten rechnen automatisch neu. Die Eingabefelder in Strategie D sind frei wählbar.
Der Aktionär nutzt alle Bezugsrechte und zeichnet die maximal mögliche Anzahl junger Aktien.
Der Aktionär verkauft alle Bezugsrechte am Markt; sein Aktienbestand bleibt unverändert.
Der Aktionär bezieht so viele junge Aktien, wie er aus dem Verkaufserlös der übrigen Bezugsrechte exakt finanzieren kann — ohne neues Eigenkapital einzusetzen.
Der Aktionär entscheidet selbst, wie viele junge Aktien er beziehen will. Restliche Bezugsrechte werden verkauft.
Die Bilanz vor und nach der ordentlichen Kapitalerhöhung — mit den vollständigen HYBRID-AG-Werten aus der Excel-Musterlösung. Drei Positionen ändern sich: Umlaufvermögen (+ Emissionserlös), gezeichnetes Kapital (+ Δ Gez. Kap.) und Kapitalrücklage (+ Agio).
| Aktiva | Mio EUR |
| Anlagevermögen | 150,00 |
| Umlaufvermögen | 120,00 |
| Summe Aktiva | 270,00 |
| Passiva | Mio EUR |
| Gezeichnetes Kapital | 100,00 |
| Kapitalrücklage | 80,00 |
| Gewinnrücklagen | 40,00 |
| Pensionsrückstellungen | 20,00 |
| übrige Rückstellungen | 10,00 |
| übrige Verbindlichkeiten | 20,00 |
| Summe Passiva | 270,00 |
| Aktiva | Mio EUR |
| Anlagevermögen | 150,00 |
| Umlaufvermögen (+ Emissionserlös) | 270,00 |
| Summe Aktiva | 420,00 |
| Passiva | Mio EUR |
| Gezeichnetes Kapital (+ Δ Gez. Kap.) | 150,00 |
| Kapitalrücklage (+ Agio) | 180,00 |
| Gewinnrücklagen | 40,00 |
| Pensionsrückstellungen | 20,00 |
| übrige Rückstellungen | 10,00 |
| übrige Verbindlichkeiten | 20,00 |
| Summe Passiva | 420,00 |
Das Bezugsrecht kann ausgeschlossen werden, wenn sachliche Gründe dies rechtfertigen. Das Aktiengesetz unterscheidet zwei Ausschlussformen — den qualifizierten und den vereinfachten Ausschluss.
Hauptversammlungsbeschluss mit ¾-Mehrheit erforderlich. Zusätzlich verlangt die Rechtsprechung einen sachlichen Grund, der den Eingriff in die Aktionärsrechte rechtfertigt — er muss geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein.
Der Vorstand muss seine Begründung in einem schriftlichen Bericht vorlegen § 186 IV AktG.
Typische Anwendungsfälle: Sacheinlagen, Aktien für Mitarbeiter, Übernahme eines Unternehmens gegen Aktien.
Erleichterung für börsennotierte Gesellschaften: bis zu 10 % des Grundkapitals dürfen ohne sachliche Begründung ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabebetrag den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (Faustregel ≤ 5 % Disagio).
Aktuelle Rechtslage: Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG, in Kraft seit Dezember 2023) wurde die Schwelle auf 20 % angehoben. Bitte aktuelle Gesetzesfassung in der Vorlesung verifizieren.
In Klausuren sind oft nicht Pa und Pj direkt gegeben, sondern abgeleitete Größen wie Mischkurs und Kursdifferenz. Aus diesen lassen sich die Originalwerte rekonstruieren. Szenario analog Klausur SoSe 2025.
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